Baugutachter Soest

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Stephan Karlheim Soest

Stephan Karlheim

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Bausachverständiger für Versicherungsschäden (IQ-Zert)
  • Bautechniker Brandschutz mit (TÜV)
  • Installateur - und Heizungsbauermeister

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Soest steht Ihnen Herr Stephan Karlheim als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Stephan Karlheim kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Soest, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Soest kommen bzw. sich nicht in Soest auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Soest - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Stadt Soest liegt im Regierungsbezirk Arnsberg in Nordrhein-Westfalen. Außerdem ist sie die Kreisstadt im gleichnamigen Kreis Soest.

Soest liegt etwa 50 km jeweils von Dortmund und Paderborn in der fruchtbaren Soester Börde. Heute leben hier etwa 47.000 Einwohner auf etwa 85,81 km². Neben der Kernstadt Soest mit mehr als 30.000 Bewohnern verteilt sich die übrige Bevölkerung auf die umliegenden Stadtteile.

Am 01. Juli 1969 wurde die Stadt Soest im Zuge der Gemeindegebietsreform mit 18 einst selbstständigen Gemeinden zusammengelegt.

Im Mittelalter zählt die alte Hansestadt Soest mit weit über 1000-jähriger Geschichte zu den bedeutendsten Hansestädten Europas. Neben der 106 Hektar großen, ummauerten Stadt gehörte auch das Umland der Soester Börde mit zehn Kirchspielen zu der Stadt Soest.

Durch die 10 großen Kirchen und 28 Kapellen der Altstadt hat die Stadt Soest ein kunsthistorisch bedeutendes Erbe erhalten.

Soest ist Sitz für viele große Markenunternehmen. Der größte Arbeitgeber in Soest ist der Computergroßhandelskonzern ALSO Actebis, der seinen Sitz direkt in Soest hat.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Am Vreithof
59494 Soest

Bauamt:
Rathaus II
Windmühlenweg
59494 Soest
Tel: 02921

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Nöttenstr.
59494 Soest

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